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Die NIS-2-Richtlinie: So setzen Unternehmen sie zuverlässig um

04.10.2024

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Die NIS-2-Richtlinie: So setzen Unternehmen sie zuverlässig um

Am 17. Oktober 2024 tritt die NIS-2-Richtlinie der EU in Kraft, die darauf abzielt, Organisationen resilienter gegen Cyberangriffe aufzustellen. Betroffene Unternehmen müssen eine Vielzahl an Maßnahmen implementieren, um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden und die Risiken in der zunehmend digitalen Welt zu minimieren. Doch welche Maßnahmen sind konkret notwendig? Die folgende Checkliste bietet Unternehmen eine klare Übersicht über die wichtigsten Schritte zur Umsetzung von NIS-2.

Was ist NIS-2?

Die NIS-2-Richtlinie baut auf der ursprünglichen NIS-Richtlinie (Network and Information Security) von 2016 auf und erweitert den Anwendungsbereich sowie die Sicherheitsanforderungen für Unternehmen. Ihr Hauptziel ist es, die Widerstandsfähigkeit von gesellschaftlich relevanten Organisationen gegenüber Cyberbedrohungen zu erhöhen und eine einheitliche Cybersicherheitsstrategie in der EU zu etablieren. Bis Oktober 2024 müssen die EU-Mitgliedsstaaten die NIS-2-Richtlinie in nationales Recht umsetzen, und Unternehmen sind verpflichtet, sich an diese neuen Anforderungen zu halten.

Die acht wichtigsten Maßnahmen zur Umsetzung von NIS-2

1. System-Inventur

Der erste Schritt für jedes Unternehmen besteht darin, eine vollständige Bestandsaufnahme aller IT-Systeme und Unternehmenswerte zu erstellen. Diese System-Inventur und das Asset-Management bilden die Grundlage, um Cyberrisiken zu identifizieren und zu bewältigen. Unternehmen müssen wissen, welche Systeme kritisch sind und wie sie vor Missbrauch oder Diebstahl geschützt werden können.

2. System-Monitoring

Unternehmen sind verpflichtet, Angriffserkennungssysteme (SzA) zu implementieren, um potenzielle Cyberangriffe frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Tools wie Pentesting, Security Audits, Log Monitoring und Compliance Monitoring sollten Teil eines umfassenden Sicherheitsmanagements sein. Dies gewährleistet, dass Unternehmen sofort auf einen Angriff reagieren können.

3. Schwachstellenmanagement

Schwachstellen in den IT-Systemen sind oft der Einstiegspunkt für Cyberangriffe. Unternehmen müssen ein systematisches Schwachstellen- und Patch-Management einführen, um bekannte Sicherheitslücken zu beheben und zukünftige Risiken zu minimieren. Der Einsatz von Excel-Listen zur Verfolgung von Schwachstellen ist nicht ausreichend, besonders in komplexen IT-Landschaften.

4. Sensibilisierung und Schulung

Neben technischen Maßnahmen ist die Sensibilisierung der Mitarbeitenden ein kritischer Aspekt der Cybersicherheit. Unternehmen müssen Richtlinien für den sicheren Umgang mit Daten erstellen, Schulungen anbieten und sicherstellen, dass Mitarbeitende komplexe Sicherheitsanforderungen wie Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) beherrschen.

5. Transparenz

Um Sicherheitsrisiken zu minimieren, sollten Unternehmen ihre IT-Systeme mit Tools wie Endpoint Detection and Response (EDR), Network Detection and Response (NDR) und Security Information and Event Management (SIEM) überwachen. Diese Tools bieten Transparenz darüber, welche Systeme im Einsatz sind, und stellen sicher, dass alle Geräte im Unternehmen auf Sicherheitslücken überprüft werden.

6. Notfallpläne

Die NIS-2-Richtlinie verpflichtet Unternehmen dazu, Notfallpläne zu erstellen und sicherzustellen, dass diese im Ernstfall funktionieren. Response-Maßnahmen müssen genau definiert und die Meldepflichten, wie die Meldung eines Cybervorfalls innerhalb von 72 Stunden, beachtet werden. Zudem ist es unerlässlich, dass sensible Daten auf mobilen Geräten gesichert sind, um unautorisierten Zugriff zu verhindern.

7. Kommunikationswege

Eine erfolgreiche Reaktion auf Cybervorfälle setzt eine klare Kommunikationsstrategie voraus. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Mitarbeitende im Notfall wissen, wie sie sich verhalten sollen. Regelmäßige Schulungen, klare Verhaltensrichtlinien und abgestimmte Notfallpläne tragen dazu bei, dass Sicherheitsvorfälle effizient und kontrolliert gehandhabt werden.

8. Supply-Chain-Risiken

In einer zunehmend vernetzten Welt müssen Unternehmen auch die Sicherheit ihrer Lieferketten gewährleisten. Es gilt, Zero Trust-Prinzipien einzuführen und die Multi-Faktor-Authentifizierung in der Zusammenarbeit mit Lieferanten und Partnern durchzusetzen. Externe Dienstleister, die auf IT-Systeme zugreifen, müssen ebenfalls in das Risikomanagement einbezogen werden, um Schwachstellen in der Lieferkette zu minimieren.

Fazit

Die NIS-2-Richtlinie bringt für Unternehmen erhebliche Herausforderungen, aber auch klare Vorgaben, um ihre Cybersicherheit zu verbessern. Die konsequente Umsetzung der oben genannten Maßnahmen – von der System-Inventur über Schwachstellenmanagement bis hin zu Kommunikations- und Notfallplänen – ist der Schlüssel, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Um die Richtlinie zuverlässig umzusetzen, müssen Unternehmen:

  • überprüfen, inwieweit sie von den NIS-2-Vorgaben betroffen sind,

  • bestehende Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin analysieren,

  • die Umsetzung priorisieren und finanzielle sowie personelle Ressourcen dafür bereitstellen,

  • klare Rollen und Verantwortlichkeiten festlegen,

  • und alle Maßnahmen und Regelungen detailliert dokumentieren.

So stellen Unternehmen sicher, dass sie nicht nur die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, sondern auch in Zukunft gegen die wachsende Bedrohungslage im Cyberspace gewappnet sind.

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